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Anzahl der Objekte: 1 | 1
Obj.: 1 | 1

1.250 m² Gewerbeflächemit vielen Nutzungsmöglichkeitenim Bottwartal

Titelbild Gewerbegrundstück Großbottwar
Titelbild
Preis auf Anfrage
 
Gesamtfläche Gewerbegrundstück Großbottwar
Gesamtfläche
Grundstück ca. 750 m² Gewerbegrundstück Großbottwar
Grundstück ca. 750 m²
Grundstück ca. 500 m² - IST ZUSTAND Gewerbegrundstück Großbottwar
Grundstück ca. 500 m² - IST ZUSTAND
Grundstück ca. 500 m² - VISUALISIERUNG Gewerbegrundstück Großbottwar
Grundstück ca. 500 m² - VISUALISIERUNG
Grundstück ca. 500 m² Gewerbegrundstück Großbottwar
Grundstück ca. 500 m²
Grundstück ca. 500 m² Gewerbegrundstück Großbottwar
Grundstück ca. 500 m²
Grundstück ca. 500 m² - Aussenansicht Gewerbegrundstück Großbottwar
Grundstück ca. 500 m² - Aussenansicht
Grundstück ca. 500 m² - Aussenansicht Gewerbegrundstück Großbottwar
Grundstück ca. 500 m² - Aussenansicht
Information Besichtigungstermin Gewerbegrundstück Großbottwar
Information Besichtigungstermin
Lageplan Gewerbegrundstück Großbottwar
Lageplan

Objektart

Gewerbegrundstück

Adresse

71723 Großbottwar

Objektdaten

Objekt-Nr. 3132GB_GW_GEW1250
Grundstück (ca.) 1.250 m²
Kaltmiete Preis auf Anfrage

Informationen

Details

Bebaubar nach
Bebauungsplan
GRZ
0,5

Zur Vermietung stehen ein ca. 500 m² großes Grundstück mit bestehendem Gewächshaus sowie eine direkt angrenzende geschotterte Freifläche mit ca. 750 m² in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet.

Die Liegenschaft befindet sich direkt an der L1110 zwischen Großbottwar und den Nachbarorten. Über die L1115 besteht eine schnelle Anbindung an die A81 sowie Richtung Aspach und Backnang. Die verkehrsgünstige Lage sorgt für eine hervorragende Erreichbarkeit und hohe Sichtbarkeit. Zusätzlich können Werbeflächen auf einem vorhandenen Werbeschild eines externen Anbieters genutzt werden.

Das Gewächshaus kann weiterhin genutzt oder auf Wunsch des Mieters durch den Eigentümer zurückgebaut werden. Dadurch entstehen flexible Nutzungsmöglichkeiten - von der Nutzung der bestehenden Bebauung bis hin zur freien Gestaltung der Fläche.

Die Grundstücke eignen sich - vorbehaltlich der Festsetzungen des Bebauungsplans und erforderlicher Genehmigungen - für vielfältige gewerbliche Nutzungen. Der Eigentümer ist offen für unterschiedliche Branchen und Konzepte. Das Gewächshaus kann beispielsweise als Lager-, Arbeits- oder überdachte Nutzfläche dienen. Eine landwirtschaftliche oder private Nutzung ist nicht vorgesehen.

Bei einer Neubebauung können die Grundstücke gemäß Bebauungsplan an das bestehende Leitungs- und Kanalnetz angeschlossen werden. Die Zufahrt ist auch für Lkw und Transporter problemlos möglich.

Auf Wunsch können beide Grundstücke auch getrennt angemietet werden.

Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage Ihre geplante gewerbliche Nutzung sowie Ihre Preisvorstellung mit. Gerne vereinbaren wir anschließend einen persönlichen Besichtigungstermin.

HINWEIS:
Das bestehende Gewächshaus wurde digital entfernt, um eine mögliche Nutzung als Freifläche darzustellen. Der Rückbau kann durch den Eigentümer erfolgen.

- ca. 500 m großes Grundstück
- mit oder ohne Gewächshaus, bei Bedarf Rückbau des Gewächshauses durch Eigentümer
- ca. 750 m großes Grundstück (geschottert)
- bebaubar nach Bebauungsplan (GRZ 0,5 / GFZ 1,0 / II Geschosse)
- flexibel nutzbar
- nur gewerbliche Nutzung möglich

Der Eigentümer ist offen für Ihre Ideen!

Bitte teilen Sie uns in Ihrer Anfrage kurz mit, welche gewerbliche Nutzung Sie für das Grundstück planen sowie Ihre Preisvorstellung. Gerne vereinbaren wir anschließend einen persönlichen Besichtigungstermin.

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Großbottwar ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg. Sie liegt etwa 26 Kilometer nordnordöstlich von Stuttgart. Zur Gemeinde gehören außer dem Dorf Großbottwar noch die Gemeinden Hof, Lembach und Winzerhausen.

Eine Grundschule mit Kernzeit- und Ganztagesangebot, eine Realschule mit Ganztagesangebot und eine Sonderpädagogische Schule sowie Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagesbetreuung befinden sich im Ort. Sämtliche weiterführende Schulen sind in Beilstein oder Marbach am Neckar vorhanden und problemlos mit dem Bus zu erreichen.

Großbottwar verfügt neben einer guten Verkehrsanbindung auch über eine hervorragend ausgebaute Infrastruktur. Auch die sozialen Angebote und eine große Familienfreundlichkeit zeichnen Großbottwar aus. Mit seinen vielfältigen kulturellen Angeboten, einer bestens ausgebauten Bildungs- und Kinderbetreuungslandschaft sowie zahlreichen Freizeit- und Sportstättenangeboten ist Großbottwar ein beliebter, rund 8.200 Einwohner zählender Wohnort, an dem sich Bürgerinnen und Bürger jeden Alters wohl und bestens versorgt fühlen können.

Mit dem Bus der Linie 460/461 kann der nächstgelegene Bahnhof in Marbach im Halbstundentakt erreicht werden. Dieser liegt an der Bahnstrecke Backnang-Ludwigsburg und wird von der Linie S4 (Backnang-Marbach-Stuttgart Schwabstraße) der S-Bahn Stuttgart bedient. Die Züge der Linie S4 verkehren im Halbstundentakt in beide Richtungen, in den Hauptverkehrszeiten alle 15 Minuten.

Die Autobahn A 81 (Heilbronn-Stuttgart-Singen) ist mit der Anschlussstelle Mundelsheim etwa fünf Kilometer entfernt. Der internationale Flughafen Stuttgart befindet sich im etwa 60 km entfernten Leinfelden-Echterdingen.

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Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Für die Richtigkeit der Grundrisse wird keine Gewähr übernommen.


Einhaltung Geldwäschegesetz:
Identifikationspflicht von Immobilienkunden durch unsere Immobilienmakler
Alle Immobilienmakler sind verpflichtet, beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie die gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes einzuhalten und die Identität des Immobilienkunden festzustellen, daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.
Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Das heißt, das Einschleusen illegal erwirtschafteter Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf und die damit einhergehende Verschleierung der wahren Herkunft des Geldes soll dadurch unterbunden werden.
Bitte beachten Sie: Laut Geldwäschegesetz (GWG) §4, sind wir dazu verpflichtet, bereits bei der Besichtigung einer Immobilie die Identität des Interessenten anhand eines gültigen Personalausweises zu prüfen und festzuhalten. Die Legitimationsdaten werden von uns ausschließlich im Rahmen der Geldwäscheprävention erhoben, verarbeitet und genutzt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer werden die Daten gelöscht.

Wir bitten Sie daher, zu Besichtigungs- oder Beratungsterminen immer Ihren gültigen Ausweis mitzubringen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre tatkräftige Unterstützung in dieser Sache.

Ansprechpartner

Sandra und Günther Weber
Telefon: 004971482090081
weber@immobilienservice-maier.com

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